Fehlbelegung - Fehlbelegungsabgabe
Leistungsbeschreibung
Mit dem Gesetz über die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe in der öffentlichen Wohnraumförderung“ (Fehlbelegungsabgabe-Gesetz – FBAG) vom 30.11.2015; geändert durch das Gesetz zur Änderung des Fehlbelegungsabgabe-Gesetzes vom 28.04.2021 wurde die Abgabepflicht für die Fehlbelegungsabgabe eingeführt.
Weiterführende Informationen finden Sie beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen unter https://wirtschaft.hessen.de/wohnen-bauen/bezahlbarer-wohnraum-in-hessen/fehlbelegungsabgabeDen ausfüllbaren Erhebungsbogen finden Sie hier
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Zuständige Stelle
Sozialberatung und Wohnungswesen