Abfalltrennung
Neue Verordnung für Bioabfall ab 1. Mai – bitte auf korrekte Entsorgung achten
Am 1. Mai 2025 tritt die Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft, mit verschärften Regeln, denn es landen immer noch zu viel Plastiktüten (auch aus Bioplastik sog. Biobeutel), Schraubgläser, Dosen, Kronenkorken oder Zigarettenkippen und andere Fremdstoffe im Bioabfall und damit letztendlich in der Umwelt.
Was ändert sich durch die neue Verordnung?
Ziel ist eine Minimierung der Fremdstoffe im Bioabfall. Die Grenzwerte für Fremdstoffe, die im Bioabfall noch erlaubt sind, sinken auf unter drei Prozent. Zu den Fremdstoffen gehören neben Kunstoffen auch Steine, Glas, Keramik und Metalle. Der Betreiber der Biogasanlage ist verpflichtet, die Bioabfall-Anlieferungen zu prüfen und gegebenenfalls auch zurückweisen. Dann bleibt nur die Möglichkeit, die gesamte Fuhre in die Müllverbrennungsanlage zu bringen. Wertvolle Rohstoffe gehen dem natürlichen Kreislauf verloren und die Kosten steigen.
Warum darf kein Bioplastik (Biobeutel) in die Biotonne?
Weil Bioplastik nach sechs Monaten erst zu 90 % verrottet und auch nach Jahren noch Rest-Mikroplastikartikel übrigbleiben können. Die sogenannte „Nachrotte“ in der Biogasanlage ist mit circa sechs Wochen für Artikel aus Bioplastik oder auch aus Bambus zu kurz. Deshalb sind diese Produkte für die Biotonne nicht geeignet und über den Restabfall zu entsorgen.
Können Fremdstoffe nicht einfach aussortiert werden?
Fremdstoffe wie Plastik, Glas oder Metall werden im Müllsammelfahrzeug mechanisch zerrieben und können nachträglich nicht mehr vollständig aus dem Bioabfall aussortiert werden. Auch im Staubsaugerbeutel sind meist zu viel Kunststoffkrümel.
Was darf in die Biotonne?
Alle pflanzlichen Küchenabfälle dürfen in die Biotonne, auch Gartenabfälle wie Fallobst oder faules Gemüse. Grünschnitt darf in kleinen Mengen auch rein, eignet sich aber nicht so gut für die Vergärung und sollte besser über den Wertstoffhof oder bei der Grünschnittsammlung abgegeben werden.
Lohnt sich das saubere Trennen bei Bioabfall wirklich?
Ja, der Bioabfall wird zur Biogasanlage der Rhein-Main-Deponie GmbH gebracht. Dort entsteht bei der Vergärung Biogas, aus dem Strom und Wärme gewonnen wird. Das Material, das nach der Vergärung übrigbleibt, wird zu Kompost verarbeitet und in der Landwirtschaft eingesetzt.
Aus den genannten Gründen bittet der Bau & Service Oberursel darum, bei der Sortierung des Bioabfalls gründlich darauf zu achten, dass keine Fremdstoffe eingeworfen werden. Die Müllwerker kontrollieren die Biotonnen stichprobenartig. Sollte die Biotonne falsch befüllt sein, wird sie nicht geleert. Erst wenn die Fremdstoffe vom Nutzenden aussortiert wurden, kann die Tonne als Bioabfall geleert werden. Eine Sonderleerung ist gebührenpflichtig und führt somit zu höheren Kosten, die von den Bürgerinnen und Bürgern zu tragen sind.

Was ändert sich durch die neue Verordnung zum Bioabfall ab 01. Mai 2025?
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Domenico Stufano
Stellv. Betriebsleiter