Friedhöfe in Oberursel
Friedhöfe sind Orte der Trauer, des Gedenkens und der Erinnerung an die Verstorbenen. Sie sind wesentlicher Teil unserer Kultur und Spiegelbild unserer Gesellschaft. Sie erzählen von unserer Vergangenheit und unserer Geschichte. Alte Grabstätten erinnern an berühmte Persönlichkeiten oder sie lassen Leben, Beruf und Schicksal unbekannter Menschen wiedererkennen.
Im Stadtgebiet Oberursel gibt es auf einer Gesamtfläche von 183.000 qm sieben Friedhöfe mit insgesamt ca. 40.000 Grabstellen, die vom BSO verwaltet werden. Ein jüdischer Friedhof wird nur noch gepflegt aber nicht mehr belegt.
Beisetzungen können als Erdbestattung in Reihengräbern, Wiesenerdwahlgräbern oder Wahlgräbern stattfinden. Urnen werden außerdem in Urnenreihengräbern, Urnenwahlgräbern, Wiesengräbern, Urnenkomplettgräbern oder auf dem Feld der Ungenannten beigesetzt.
Etwa 85% der Beisetzungen finden als Urnenbeisetzungen statt.
Unsere Stadt unsere Aufgabe
- Durchführung von Beerdigungen, Trauerfeiern und Urnenbeisetzungen
- Pro Jahr werden ca. 400 Bestattungen durchgeführt
- Pflege der parkartigen Grünanlagen der Friedhöfe
- Pflege des teils historischen Baumbestandes
- Grabsteinkontrolle auf Standsicherheit
- Neuanlage von Grabfeldern
- Pflege & Unterhalt denkmalgeschützter & historisch bedeutender Gräber
Wer ist für die Bestattung zuständig?
Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.
Was ist bei einem Sterbefall zu tun?
Wenn Ihr Angehöriger zu Hause verstirbt, muss vor der Überführung ein Leichenschauschein durch den Hausarzt oder einen Notarzt ausgestellt werden. Bei einem Todesfall in einem Krankenhaus wird dies durch den jeweiligen Stationsarzt übernommen.
Suchen Sie sich ein Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens aus. Dort kümmert man sich um die Versorgung des Verstorbenen. Die Pietät wird Sie bei der Erledigung der vielen Formalitäten unterstützen.
Damit der Bestatter die ersten Schritte zur Beisetzung veranlassen kann, sollten Sie neben der Geburtsurkunde des Verstorbenen gegebenenfalls die Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners oder Scheidungsurteil bereithalten.
Wie muss ein Grab hergerichtet werden?
Alle Grabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten nach der Beisetzung würdig hergerichtet und dauernd verkehrssicher instand gehalten werden. Bepflanzungen dürfen die anderen Grabstätten und die öffentlichen Anlagen (insbesondere Wege) nicht beeinträchtigen.
Die Aufstellung eines Grabmales durch einen Steinmetzbetrieb bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung. Hierfür erhalten Sie vom ausgewählten Steinmetzbetrieb einen Grabmalgenehmigungsantrag. Jegliche Errichtung einer Einfassung sowie das Legen von Grabplatten und Erstellen eines Grabsteines sind genehmigungspflichtig.
Aktuelle Informationen:
24. März 2025
Standsicherheitskontrollen an Grabdenkmälern und Grabkontrollen über Pflegezustände
In den folgenden Wochen finden Kontrollen über ungepflegte Grabstätten sowie Unfallgefahren an Grabstätten statt. Ungepflegte Grabstätten werden sowohl schriftlich als auch mit Fotonachweisen dokumentiert und mit einem gelben Aufkleber an der Grabstätte gekennzeichnet. Grabmale die eine akute Unfallgefahr darstellen (Kippgefahr) werden soweit es möglich und notwendig ist gesichert oder müssen in Einzelfällen auch umgelegt werden, um Personenschäden zu vermeiden (Grabsteine oder Grabstätten werden mit einem roten Hinweis auf die Unfallgefahr gekennzeichnet). Es werden bald ablaufende Grabstätten mit grünen Hinweis-Aufklebern markiert. Für Verlängerungen des Nutzungsrechts wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung unter folgender Rufnummer:
06171 - 502 473
12.11.2024
Handwagenstationen an den Eingängen der Friedhöfe mit 2,- € Pfandsystem
Seit einer Woche stehen die neuen Handwagenstationen im Bereich der Eingänge der Friedhöfe. Da es in Vergangenheit häufig dazu kam, dass Friedhofsbesucher keine Wagen zum Transport von z.B. Gestecken oder Pflanzen vorfinden konnten, haben wir die Wagen mit einem 2,- € Pfandsystem ausgestattet, damit die Wagen wieder zurück in die dafür vorgesehenen Gestelle gestellt werden. Für den Gebrauch wird ein 2,- € Stück benötigt. Sie finden auch weiterhin noch Wagen ohne Pfandsystem, damit der Großteil der Friedhofsbesucher Zeit hat sich an die Änderung zu gewöhnen.
04. November 2024
Wasser wird ab der 44. Kalenderwoche auf den Friedhöfen abgestellt:
Um in den Wintermonaten Frost-Schäden an den Rohrleitungen zu vermeiden, wird je nach Nachttemperaturen das Wasser auf allen Oberurseler Friedhöfen ab der 44. Kalenderwoche abgestellt. Je nach Nachttemperaturen wird das Wasser
frühestens ab der 11. Kalenderwoche des Folgejahres wieder angestellt.
Friedhofsbesucher können weiterhin an den Wasserhähnen an den Trauerhallen Blumenvasen oder Gießgefäße befüllen.